Das Schwarzwaldhaus Markus befindet sich in Freudenstadt in der Region Baden-Württemberg und bietet Ihnen Wassersportmöglichkeiten sowie eine Skischule. Die Unterkunft wurde im Jahr 2017 renoviert. WLAN steht in allen Bereichen der Unterkunft kostenfrei zur Verfügung und die Privatparkplätze an der Unterkunft nutzen Sie ebenfalls kostenfrei. Alle Unterkünfte verfügen über einen Essbereich und einen Sitzbereich mit einem Flachbild-TV. Einige Unterkünfte bieten zudem eine Terrasse und/oder einen Balkon mit Gartenblick. Die Küche ist mit einer Geschirrspülmaschine, einem Backofen und einem Toaster ausgestattet. Ein Kühlschrank, ein Kochfeld und eine Kaffeemaschine sind ebenfalls vorhanden. Das eigene Bad jeder Unterkunft umfasst eine Dusche. Handtücher werden gestellt. An der Unterkunft können Sie Tennis spielen und die Gegend eignet sich ideal zum Skifahren. Zu den verschiedenen Aktivitäten in der Umgebung zählen Golfen, Radfahren und Wandern. Vom Schwarzwaldhaus Markus aus erreichen Sie nach 47 km Tübingen und nach 34 km Bad Wildbad. Der nächstgelegene Flughafen ist der 43 km vom Schwarzwaldhaus Markus entfernte Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden.
Informationen zum Host
ALLES WIRD NEU! Seien SIE unser Gast im neu renovierten SCHWARZWALDHAUS MARKUS! Das ehemalige und sehr beliebte Ferienhaus Heim im Herzen Freudenstadts wird neu renoviert und für Sie schick gemacht. Das Haus war 10 Jahre unbewohnt und wir nun mit neuem Leben erweckt. Alle Zimmer verfügen über einen Flachbild TV, einer vollausgestatteten Küche, einer gemütlichen Wohnlandschaft mit ausziehbarer Couch & einem neu renovierten Bad mit moderne großer Dusche. Freuen Sie sich auf entspannte Tage im Schwarzwald!
Covid-Info zur Covid-Verordnung - Beherbergungsverbott - Sie können sich testen lassen, dann greift es nicht - siehe BW-Land Covid Aktuelles - Beherbergungsverbot - Link aus Anfrage oder per Google-Suche .... § 3 Ärztliches Zeugnis Das ärztliche Zeugnis nach § 2 Absatz 2 Satz 3 muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt wurde. Das ärztliche Zeugnis darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss den Anforderungen des § 126b BGB genügen. Ein aus einem fachärztlichen Labor stammender Befund steht einem ärztlichen Zeugnis gleich, wenn die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 erfüllt sind. ....